Geltungsbereich Für Geschäftsbeziehungen zwischen Hirsch Reklame² und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennt Hirsch Reklame² nicht an und widerspricht ihnen hiermit ausdrücklich. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur gültig, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmen.
Präsentationen Jegliche, auch teilweise Verwendung der von Hirsch Reklame² mit dem Ziel des Auftragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen etc.), seien sie urheberrechtlich geschützt, oder nicht, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und die Verwendung der unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen.
Gestaltungsfreiheit 3.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. 3.2 Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Hirsch Reklame² behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Kostenvoranschläge und Auftragserteilung 4.1 In der Regel sind dem Auftraggeber vor Beginn jeder Kosten verursachenden Arbeit Kostenvoranschläge in schriftlicher Form zu unterbreiten, die durch den Auftraggeber freigegeben werden. Kleinere Aufträge bis zu 500,00 € sowie Aufträge im Rahmen laufender Arbeiten wie zum Beispiel Satzkosten, Retuschen, Zwischenaufnahmen und dergleichen bedürfen nicht der Einholung von Kostenvoranschlägen und keiner vorherigen Genehmigung. 4.2 Hirsch Reklame² ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen. 4.3 Hirsch Reklame² ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung sie vertragsmäßig mitwirkt, im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht. 4.4 Aufträge an Werbeträger erteilt Hirsch Reklame² im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haften wir nicht.
Abwicklung von Aufträgen Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen usw.), die wir erstellen oder erstellen lassen, um die nach Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben unser Eigentum. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung sind wir nicht verpflichtet.
Preise und Zahlungsbedingungen 6.1 Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Hirsch Reklame² wird seine Leistungen nur auf elektronischem Weg abrechnen. 6.2 Sämtliche Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Der Abzug von Skonto bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so sind die Forderungen mit einem Zinssatz von 8 Prozentpunkten über dem verkehrsüblichen Basiszinssatz der EZB zu verzinsen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleiben davon ausdrücklich unberührt. 6.3 Der Auftraggeber hat generell eine Vorauszahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes, deren genaue Höhe im Einzelfall von Hirsch Reklame² festgelegt wird, an Hirsch Reklame² zu leisten. Für beauftragte Mediaschaltungen (z.B. Reservierung eines Domain-Namens) hat der Kunde eine Vorauszahlung von 100 % der Drittkosten an Hirsch Reklame² zu leisten.
Lieferung und Lieferfristen 7.1 Die Lieferverpflichtungen von Hirsch Reklame² sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber. 7.2 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat. 7.3 Die von Hirsch Reklame² zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild- oder Tongestaltung, Konstruktion oder grafischer Gestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von uns bestätigt wird. 7.4 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann unsere Aufgabe, wenn es ausdrücklich vereinbart ist.
Mehr- oder Minderlieferungen Entsprechend den Lieferbedingungen der Druckindustrie sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 15% der bestellten Auflagenhöhe zulässig. Mehrkosten durch Mehrlieferung werden vom Auftraggeber getragen.
Gewährleistung und Haftung 9.1 Die von Hirsch Reklame² gelieferten Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers. 9.2 Bei Vorliegen von Mängeln steht Hirsch Reklame² das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Zeit zu. 9.3 Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn Hirsch Reklame, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Hirsch Reklame² leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Falle ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. 9.4 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Hirsch Reklame² übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Hirsch Reklame von allen Ersatzansprüchen frei. 9.5 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch Hirsch Reklame² erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Icon design ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden.
Datenschutz und Datensicherheit Hinweis gemäß § 33 BDSG: Die uns übermittelten personenbezogenen Daten werden gespeichert. Alle personenbezogenen Daten dienen ausschließlich dem Zweck, Aufträge oder Anfragen des Auftraggebers ausführen zu können. Hirsch Reklame² verpflichtet sich, die Daten des Auftraggebers nicht an Dritte weiter zu geben. Ausgenommen davon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung ihre Daten benötigen (z.B. das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen). Alle Mitarbeiter von Hirsch Reklame² sind zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet. Die Daten werden gemäß BDSG, TDDSG und den Europäischen Datenschutzrichtlinien gespeichert und verarbeitet.
Verschiedenes Auf das Vertragsverhältnis zwischen Hirsch Reklame² und dem Auftraggeber sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Hirsch Reklame². Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Amtsgericht Bad Doberan, soweit der Auftraggeber ein Kaufmann im Sinne des HGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt.
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